AGB

Parken am Hamburg Airport

§ 1 Allgemeines; Geltungsbereich; Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen Classic Parking und dem Kunden vereinbarten Parkierungsleistungen, die Beförderung des Kunden zum Flughafen Hamburg, seinen Rücktransport, sowie ggf. für alle weiteren für den Kunden erbrachten Leistungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Classic Parking hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
  2. Die Angebote von Classic Parking sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn Classic Parking die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt. Der Kunde kann ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages an Classic Parking per Telefon, Telefax oder E-Mail oder über die Webseite abgeben. Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Classic Parking und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

§ 2 Leistungen von Classic Parking

  1. Die vertraglich geschuldete Leistung von Classic Parking besteht für Fluggäste des Flughafens Hamburg darin, ihr Fahrzeug auf den in dem Parkhaus befindlichen Parkplätzen (Mexikoring 5, 22297 Hamburg) und auf den Parkplätzen in der Langenhorner Chaussee 132, 22415 Hamburg gegen Entgelt abzustellen und den von Classic Parking eingerichteten Shuttle- bzw. Valet-Service zum Flughafen Hamburg und zurück zu nutzen.
  2. Ein bestimmter Stellplatz oder eine bestimmte Beschaffenheit oder Lage des Stellplatzes ist vertraglich nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen von Classic Parking (auch wenn in der Parkierungsanlage Personal präsent ist). Classic Parking übernimmt insoweit keine Obhuts-oder Haftungsübernahme, insbesondere auch nicht für Diebstahl oder Beschädigung. Classic Parking übernimmt auch keine Obhuts-oder Fürsorgepflichten für die von dem Kunden im Inneren des Wagens eingebrachten Sachen.
  4. Classic Parking ermöglicht seinen Kunden gegen Entgelt die Inanspruchnahme von weiteren Kfz-Dienstleistungen wie z.B. individueller Autoreinigung, Tankservice, Kfz-Inspektion durch eine entsprechende Vertragswerkstatt, Ölstandprüfung, Ölwechsel inkl. Filter, und/oder Reifendruckprüfung. Entsprechende Buchungsanfragen von Kunden können in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn die Anfrage des Kunden mindestens eine Woche vor Beginn der Parkzeit erfolgt. Die von dem Kunden gebuchten weiteren Kfz-Dienstleistungen werden während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs durchgeführt. Der Kunde hat daher den Fahrzeugschlüssel rechtzeitig auszuhändigen.

§ 3 Fahrzeugübergabe; Übergabeprotokoll

  1. Der Kunde verpflichtet sich, gemeinsammit dem Mitarbeiter von Classic Parking sein Fahrzeug vor der Abgabe an Classic Parking zu begutachten und etwaige Schäden auf einem Übergabeprotokoll zu vermerken. Nimmt der Kunde eine Begutachtung nicht in Anspruch sind jegliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Classic Parking ist für das Übergabeprotokoll berechtigt, etwaige Altschäden am Fahrzeug bildtechnisch festzuhalten. Wertvolle Gegenstände sind vom Kunden aus dem Fahrzeuginneren zu entfernen.
  2. Verunreinigungen des Stellplatzes (z.B. durch Kühlwasser, Kraftstoffe und/oder Öle oder anderen Flüssigkeiten), die der Kunde zu vertreten hat, ist Classic Parking  berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. Der Kunde hat kein Recht zur Selbstvornahme.

§ 4 Preise, Zahlung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Die jeweils geltenden Preise sind auf der Webseite ersichtlich oder werden auf Anfrage durch Zusendung einer Preisliste dem Kunden bekannt gemacht.
  2. Für die angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt. Die vereinbarten Preise werden bei Abholung des Fahrzeugs fällig und dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden vor der Übergabe des PKW sofort und ohne Abzug in Euro entweder bar oder per Kredit- oder EC-Karte zu zahlen. Eine Überweisung des fälligen Preises ist nach vorheriger schriftlicher Absprache mit Classic Parking möglich.

§ 5 Rücktritt; Höchstparkdauer

  1. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit des Stellplatzes schriftlich, per Fax oder per E-Mail von dem Vertrag mit Classic Parking zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an Classic Parking eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Classic Parking kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.
  2. Die Höchstparkdauer für das Fahrzeug des Kunden beträgt grundsätzlich drei Monate. Eine längere Zeitspanne ist im Einzelfall im Voraus schriftlich mit Classic Parking zu vereinbaren. Wird das Fahrzeug vom Kunden nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der im Buchungsformular mit Classic Parking vereinbarten Parkdauer nicht abgeholt, so ist Classic Parking berechtigt, das Fahrzeug des Kunden auf einem öffentlichen, allgemein zugänglichen Parkplatz abzustellen.

§ 6 Haftung von Classic Parking

  1. Classic Parking haftet nicht für Fahrzeugschäden, die während der Parkdauer an abgestellten Fahrzeugen des Kunden auftreten, sofern diese Schäden nicht von Classic Parking oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Classic Parking übernimmt auch keine Haftung für vom Kunden bzw. Fahrer verursachte Unfälle mit Sach-und/oder Personenschäden auf dem Betriebsgelände. Darüber hinaus übernimmt Classic Parking auch keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Services an Gepäckstücken des Kunden auftreten. Classic Parking haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt.
  2. Die Haftung von Classic Parking umfasst die gesetzliche Haftpflicht wegen Beschädigung, Vernichtung, Abhandenkommen, oder unbefugtem Gebrauch von eingestellten Fahrzeugen oder deren Zubehör (ausgenommen Inhalt, Wertsachen und Ladung). Bei Sachschäden ist der Schadensersatz auf maximal 100.000,- € begrenzt.
  3. Eine Haftung für Schäden durch Immissionen Dritter ist für Classic Parking ausgeschlossen, ebenso haftet Classic Parking nicht bei höherer Gewalt, sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte.
  4. Classic Parking haftet ohne die Einschränkung nach den vorstehenden Haftungsbeschränkungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet Classic Parking bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 7 Besonderheiten beim Shuttle-Service

  1. Classic Parking wird die nach den örtlichen Verhältnissen sowie aller relevanten und für Classic Parking erkennbaren oder vorhersehbaren Umständen gebotene Sorgfalt walten lassen, um den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist gleichwohl nicht Vertragsgegenstand. Soweit demnach eine verspätete Ankunft, insbesondere das Versäumens des Abfluges oder der rechtzeitigen Einschiffung von Classic Parking nicht zu vertreten ist, ist Classic Parking nicht zum Schadensersatz oder zur Erstattung von Aufwendungen für Ersatzbeförderungen, Zubringertransporte oder von sonstigen Aufwendungen für den Kunden verpflichtet.
  2. Der Kunde hat pünktlich am verabredeten Ort zur Übergabe seines Fahrzeugs und der Inanspruchnahme des Shuttle-Services zu erscheinen. Er hat dabei unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände, die ihm bekannt waren oder bekannt sein konnten, entsprechende Zeitreserven einzuplanen. Es obliegt ihm immer dabei die Lektüre und Beobachtung der Medien, insbesondere von Wettervorhersagen und Verkehrsmeldungen sowie der Nachrichten der Flughäfen. Classic Parking obliegt diesbezüglich keine Unterrichtungspflicht gegenüber dem Kunden. Kommt der Kunde diesen Obliegenheiten nicht nach, so ist eine Haftung von Classic Parking infolge der Verspätung des Kunden ausgeschlossen.
  3. Classic Parking kann Personen vom Shuttle-Service zum Flughafen Hamburg ausschließen, die erkennbar unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger berauschender Mitteln stehen, die randalieren oder sich in sonstiger Weise so verhalten, dass eine erhebliche Beeinträchtigung oder Gefährdung der Person selbst, anderer Personen, des Fahrers oder des Fahrzeugs zu erwarten ist. Im Falle eines solchen begründeten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder die Erstattung von Aufwendungen durch den Kunden.

§ 8 Herausgabe des Fahrzeugs

Eine Herausgabe des Fahrzeugs an den Kunden durch Classic Parking erfolgt erst nach einer Entrichtung der Vergütung. Die Herausgabe des Fahrzeugs an Dritte erfolgt nur nach Vorlage einer vom Kunden ausgestellten schriftlichen Vollmacht und der Vorlage einer entsprechenden Legitimation (Personalausweis/Reisepass) durch den Dritten. Mit der Unterschrift des Kunden bei der Fahrzeugrückgabe durch Classic Parking bestätigt der Kunde, dass er sein Fahrzeug ohne neuen Schäden in einem einwandfreien Zustand erhalten hat.

§ 9 Schlussbestimmungen; Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

  1. Die Rechtsverhältnisse zwischen Classic Parking und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.